Measure 1.1.1.2

Lohngleichheitskontrollen bei kleinen und mittleren Anbieterinnen im öffentlichen Beschaffungswesen

1.1.1.2. Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes führt das EBG im Auf-trag der Vergabestellen Kontrollen über die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei kleinen und mittleren Anbieterinnen durch.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Im Auftrag der dem BöB unterstellten Auftraggeber führt das EBG stichprobenartige Kontrollen der Lohngleichheit bei Anbieterinnen durch.
Der Bund legt im Budget mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan fest, wie viele Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden sollen.
Das EBG führt Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Es zieht deshalb externe Expertinnen und Experten im Bereich der Lohngleichheit bei.

Objective

Damit sollen soziale Errungenschaften gesichert, der Arbeitsfrieden gewahrt und unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben respektiert, soll nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, die dies nicht tun. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Arbeitgebenden, welche die Lohngleichheit respektieren, sollen vermieden werden.

Responsible(s)

Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Konferenz der Bundesbeschaffungen (KBB)
Dem BöB unterstellte Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKGB)

Status

Permanent

Implementation status

2025 werden 30 neue Kontrollen durchgeführt.

Key Milestones / Timeline

30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen


Existing Legal Bases

Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung
Art. 12 Abs. 1, Art. 44, Art. 45 BöB
Art. 4 Abs. 1 VöB

Legal Bases to be Created

---

Indicators / Quantitative Objectives

30 neue Kontrollen pro Jahr bei öffentlichen Aufträgen

Other Foundations

Richtlinie Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes

Resources

Not specified


Area of Action

Work and public life Pay discrimination is eliminated in both the public and private sectors.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Mehrere Kantone und Städte führen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen und bei Subventionen durch.
Es wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet, um Doppelspurigkeiten bei den Kontrollen zu vermeiden.