Prüfung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Einheiten
Content
Die Prüfung im Bereich der Subventionen soll sich an bestehende Instrumente im öffentlichen Beschaffungsrecht anlehnen (Prüfung der Lohngleichheit und Pflicht zur Einreichung einer Selbstdeklaration zur Einhaltung der Lohngleichheit). Konkret soll geprüft werden, inwieweit die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung der Lohngleichheit und damit verbundene Kontrollen auf Unternehmen, die Bundessubventionen erhalten, ausgehnt werden können und welche subventionierten Unternehmen einer solchen Massnahme unterstellt werden könnten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von EFV und EBG prüft Umsetzungsvarianten und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende 2023 ein Aussprachepapier zum weiteren Vorgehen.
Objective
Prüfung der Ausweitung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Unternehmen auf der Basis einer Analyse von Umsetzungsmöglichkeiten bis Ende 2023
Responsible(s)
Federal Finance Administration FFA, Federal Department of Finance FDF
Partner(s)
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Status
Completed
Implementation status
Weniger als ein Viertel der Bundessubventionen entfällt auf Endempfängerinnen und Endempfänger, bei denen Lohngleichheitsanalysen möglich wären. Ein Teil dieser Unternehmen und Organisationen ist zudem bereits durch die Lohngleichheitsanalysen gemäss GlG erfasst oder muss Lohngleichheitsanalysen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts erbringen. Der Bundesrat hat deshalb im August 2024 beschlossen, auf eine Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen zu verzichten. Der Kreis der unterstellten Unternehmen würde mit der Ausweitung nur marginal erweitert. Zudem wurde mit der bestehenden Regelung im GlG ein wichtiges Ziel - die Sensibilisierung - bereits erreicht.
Key Milestones / Timeline
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Existing Legal Bases
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Legal Bases to be Created
GlG oder SuG
Indicators / Quantitative Objectives
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Other Foundations
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Resources
Not specified
Area of Action
Work and public life Pay discrimination is eliminated in both the public and private sectors.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Wo zweckmässig werden auch kantonale Massnahmen im Bereich Lohngleichheit und Subventionen untersucht.