Measure 1.1.1.4

Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

1.1.1.4. Der Bundesrat prüft in einem Bericht die geeignete Strategie zur Stärkung der Lohngleichheitscharta im öffentlichen Sektor (in Erfüllung des Postulats 20.4263 WBK-NR).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Bundesrat wurde beauftragt, einen Bericht über eine Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit zu erstellen. Darin zeigt er Möglichkeiten, wie mehr Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe zur Teilnahme an der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ermutigt werden könnten, sowie die ergriffenen Massnahmen auf.

Objective

Stärkung der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors in der Förderung der beruflichen Gleichstellung der der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung

Responsible(s)

Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe, Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG)

Status

Completed

Implementation status

Der Bericht des Bundesrates wurde am 09.12.2022 veröffentlicht (Link)

Key Milestones / Timeline

1. Halbjahr 2022: Durchführung diverser Veranstaltungen
2. Halbjahr 2022: Bericht des Bundesrates


Existing Legal Bases

Art. 8, Abs. 3 Bundesverfassung

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl Kantone, Städte, Gemeinden und staatsnahe Betriebe, welche die Charta unterzeichnet haben
Massnahmen gemäss Monitoring

Other Foundations

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Resources

2022: 70’000 CHF


Area of Action

Work and public life Pay discrimination is eliminated in both the public and private sectors.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Unterzeichnende Kantone, Städte und Gemeinden sowie staatsnahe Betriebe setzen sich (1) für die Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz (2) die regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit (3) die Förderung der Einhaltung der Lohngleichheit bei der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften (4) die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungs- und/oder Subventionswesen sowie für die (5) Information über die konkreten Ergebnisse ein.