Measure 1.1.1.5

Gewährleistung der Lohngleichheit im Bereich Kulturschaffen

1.1.1.5. Die Lohngleichheit im Bereich Kulturschaffen ist garantiert.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die Einhaltung der Lohngleichheit ist eine Bedingung für den Erhalt von öffentlichen (Förder-)Geldern

Objective

Die Grundsätze der Lohngleichheit werden bei allen durch das BAK und die öffentliche Hand geförderten Projekten, Institutionen und Verbänden eingehalten

Responsible(s)

Federal Office of Culture FOC, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Branchenverbände der Film- uns weiteren Kulturbranchen, Förderinstitutionen (z.B. Filmstiftung Zürich, Cinéforom, Kantone), SRG SSR

Status

In Progress

Implementation status

Pilotmassnahmen im Bereich Film teilweise durchgeführt.

Key Milestones / Timeline

- Erarbeitung von Weisungen und Instrumenten zur Lohngleichheit in allen Berufsbereichen des Kulturschaffens (z.B. wie Richtlohnliste des Verbands der Filmtechniker*innen SSFV)
- Information an die betroffenen Kulturakteure, dass die Einhaltung der Lohngleichheit eine Bedingung ist für den Erhalt von öffentlichen Geldern, und dass die Einhaltung stichprobenartig kontrolliert werden kann


Existing Legal Bases

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Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Festgestellte Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau bei geförderten Projekten, Institutionen, Unternehmen

Other Foundations

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Resources

Not specified


Area of Action

Work and public life Pay discrimination is eliminated in both the public and private sectors.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Sofern die Projekte von Bund und Kantonen zusammen unterstützt werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen sich diese einig sein über die Definition der Lohngleichheit bzw. die Aufgaben zur Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit untereinander koordinieren