Umsetzung der Zielquote von 40% bei der Geschlechtervertretung im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten
Content
Die Erreichung der Zielvorgabe wird vom Bundesrat überwacht und gesteuert
Objective
Eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten nach Art. 2 Abs. 2 Kaderlohnverordnung.
Stellen sicher, dass die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten die Zielquote von 40% für die Vertretung der Geschlechter anwenden.
Responsible(s)
Federal Office of Personnel FOPER, Federal Department of Finance FDF
Partner(s)
Alle bundesnahen Unternehmen und Anstalten, welche der Kaderlohnverordnung unterstehen und die zuständigen Aufsichtsdepartemente
Status
In Progress
Implementation status
Das Ziel von 40 %, das bis Ende 2027 erreicht werden muss, wird beibehalten.
Key Milestones / Timeline
Laufend: Berücksichtigung der Zielvorgabe im Rahmen der Wahlanträge von obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten an den Bundesrat; Kommentierung allfälliger Abweichungen
Jährliche Berichterstattung im Rahmen des Kaderlohnreportings an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
Existing Legal Bases
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Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Zielvorgabe von mind. 40 Prozent für den Anteil beider Geschlechter
Other Foundations
Bundesratsbeschluss vom 25. November 2020 (2020.2462)
Resources
Nicht bezifferbar (unterschiedlich grosser Aufwand bei den verschiedenen Stellen betr. Suche von Kandidatinnen und Kandidaten, Evaluation Wahlanträge, Begründung von Abweichungen, Berichterstattung Kaderlohnreporting)
Area of Action
Work and public life The gender balance in education and training, in all professional groups, at all levels of responsibility and in decision-making bodies is being improved.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
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