Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener
Content
Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) sieht dafür die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Kantone vor (Artikel 16 WeBiG).
Objective
Da Grundkompetenzen die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und im beruflichen Alltag sind, trägt die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener auch zur Integration und zum Verbleib von Frauen im Arbeitsmarkt bei. Die Zahlen der Kantone zeigen, dass die Grundkompetenzkurse zu 68% von Frauen besucht werden.
Responsible(s)
State Secretariat for Education, Research and Innovation SERI, Federal Department of Economic Affairs, Education and Research EAER
Partner(s)
Status
Permanent
Implementation status
4-jährige kantonale Programme
Key Milestones / Timeline
Zurzeit befinden wir uns in der 2. Umsetzungsperiode (2021-2024)
Existing Legal Bases
Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) 419.1 Art. 16
Legal Bases to be Created
Indicators / Quantitative Objectives
Other Foundations
Grundsatzpapier 2021-2024 über die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 16 WeBiG)
https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2020/06/grundsatzpapier-21-24.pdf.download.pdf/grundsatzpapier_2021-2024_d.pdf
Resources
Rund CHF 42 Millionen Bundesgelder für die Jahre 2021-2024. Dieser Betrag muss von den Kantonen mindestens verdoppelt werden.
Area of Action
Work and public life The volume of activity between women and men is better balanced and the integration of women into the labour market is increased.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Die Kantone erhalten Finanzhilfen des SBFI um den Erwerb der Grundkompetenzen zu fördern.