Reform Altersvorsorge (2 Säule); Herabsetzung des Koordinationsabzugs
Content
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, den Koordinationsabzug von 25'095 Franken auf 12'548 Franken zu senken. Dementsprechend erhöht sich der versicherte Verdienst, wodurch Vorsorgenehmende mit relativ niedrigen Löhnen, zu denen eine große Zahl von Frauen und Teilzeitbeschäftigten zählen, einen besseren sozialen Schutz gegen Alter und Invalidität erhalten.
Objective
Die beruflichen Vorsorge von Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt.
Responsible(s)
Federal Social Insurance Office FSIO, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
-
Status
In Progress
Implementation status
Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform BVG 21 verabschiedet. Das Parlament hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von heute 22'050 Franken auf 19'894 Franken zu senken. Der Koordinationsabzug wird 20% des AHV-Lohns betragen, anstatt eines festen Betrags, der heute vom Lohn abgezogen wird. Gegen die Reform BVG21 wurde das Referendum ein Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im 2024 statt. Die Volksabstimmung findet am 22. September 2024 statt.
Key Milestones / Timeline
2021: Beginn des parlamentarischen Verfahrens
2022: Fortsetzung des parlamentarischen Verfahrens
Existing Legal Bases
Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40
Legal Bases to be Created
---
Indicators / Quantitative Objectives
---
Other Foundations
Botschaft des Bundesrates vom 25. November 2020 zur Änderung der Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform)
Resources
Not specified
Area of Action
Work and public life The pension situation for women has improved considerably.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
---