Measure 1.1.4.2

Reform Altersvorsorge (2 Säule); Herabsetzung des Koordinationsabzugs

1.1.4.2. In der 2. Säule wird die Altersvorsorge für niedrige Einkommen verbessert, indem der Koordinationsabzug herabgesetzt wird. Dies kommt insbesondere den Frauen zugute.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, den Koordinationsabzug von 25'095 Franken auf 12'548 Franken zu senken. Dementsprechend erhöht sich der versicherte Verdienst, wodurch Vorsorgenehmende mit relativ niedrigen Löhnen, zu denen eine große Zahl von Frauen und Teilzeitbeschäftigten zählen, einen besseren sozialen Schutz gegen Alter und Invalidität erhalten.

Objective

Die beruflichen Vorsorge von Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt.

Responsible(s)

Federal Social Insurance Office FSIO, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

-

Status

In Progress

Implementation status

Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform BVG 21 verabschiedet. Das Parlament hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von heute 22'050 Franken auf 19'894 Franken zu senken. Der Koordinationsabzug wird 20% des AHV-Lohns betragen, anstatt eines festen Betrags, der heute vom Lohn abgezogen wird. Gegen die Reform BVG21 wurde das Referendum ein Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im 2024 statt. Die Volksabstimmung findet am 22. September 2024 statt.

Key Milestones / Timeline

2021: Beginn des parlamentarischen Verfahrens
2022: Fortsetzung des parlamentarischen Verfahrens


Existing Legal Bases

Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

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Other Foundations

Botschaft des Bundesrates vom 25. November 2020 zur Änderung der Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform)

Resources

Not specified


Area of Action

Work and public life The pension situation for women has improved considerably.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

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