Measure 1.4.A.2

Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

1.4.A.2. Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet ein Gesetz, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse soll bei negativem Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss wissenschaftlich und rechtskonform sein.

Objective

Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.

Responsible(s)

BS BS

Partner(s)

-

Status

Initialized

Implementation status

Ratschlag für ein neues Gesetz wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen. 

Key Milestones / Timeline

Der Ratschlag wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen.


Existing Legal Bases

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Legal Bases to be Created

Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)

Indicators / Quantitative Objectives

Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Other Foundations

Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023 zur Überweisung der Gesetzesvorlage an den Grossen Rat: Lohngleichheitsanalysengesetz (Beschluss Nr. 23/32/45)

Resources


Area of Action

Work and public life Equal pay analyses

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?

Nicht betroffen