Measure 1.4.G.5

Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung

1.4.G.5. Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Unterstützung von Frauen bei der Teilnahme an Weiterbildungen oder anderen Qualifizierungsmassnahmen; Ausschreibung von Kaderstellen in einem möglichen Teilzeitpensum; Ansprechen von Frauen für Führungspositionen; Coaching und Mentoring für (neue) Führungskräfte und Bildung von Netzwerken für Frauen in Führungspositionen.

Objective

Förderung von Frauen im Kader der kantonalen Verwaltung

Responsible(s)

ZG ZG

Partner(s)

-

Status

Permanent

Implementation status

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Key Milestones / Timeline

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Existing Legal Bases

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl höherer Weiterbildungen (Zertifikatslehrgänge, Weiterbildungsdiplomlehrgänge, Weiterbildungsstudiengänge) von Frauen und Männern.
Anzahl Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung.
Teilzeitpensen des Generalsekretariats und der Amtsleitungen.

Other Foundations

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Resources

Not specified


Area of Action

Work and public life Gender representation in the workforce

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?

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