Measure 1.5.V.1

Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe

1.5.V.1. Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diesen Verfassungsgrundsatz wollen die Stadt Bern und die Stadt Zürich in all ihren Wirkungsfeldern konsequent umsetzen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bestätigten die Stadt Bern und die Stadt Zürich ihr entsprechendes Engagement. Seit mehreren Jahren überprüfen die Stadt Bern und die Stadt Zürich die Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe an Dritte. Stichprobenkontrollen werden bei Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen des Beschaffungswesens einen Zuschlag für einen städtischen Auftrag erhalten haben, sowie bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen.

Objective

Sicherstellung Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe (Beschaffungswesen, Leistungsvereinbarungswesen).

Responsible(s)

City of Bern, City of Zurich

Partner(s)

-

Status

Permanent

Implementation status

Stadt Zürich: Die Stadt Zürich führt weiterhin jährlich 10-12 Stichproben zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen bei kleinen und grossen Unternehmen durch.
Weitere Informationen siehe https://www.stadt-zuerich.ch/beschaffung 
Im Subventions- und Leistungsvereinbarungswesen werden künftig im Rahmen eines Pilots Selbstnachweise mit einem nachweislich rechtskonformen wissenschaftlichen Überprüfungsinstrument (beispielsweise mit Logib) eingefordert und risikobasiert 1-2 Stichproben pro Jahr durchgeführt. Das Pilotprojekt startet 2023.

Stadt Bern: Zuschlagsempfänger*innen sind seit 1. Februar 2022 verpflichtet, die Einhaltung der Lohngleichheit nachzuweisen. Ab 2024 sind auch alle Leistungsvertragspartner*innen der Stadt Bern verpflichtet, bei Vertragsabschluss einen Lohngleichheitsnachweis vorzulegen. Sowohl im Beschaffungs- als auch im Leistungsvertragswesen werden zudem (risikobasierte) Stichkontrollen durchgeführt. Die Kontrollserie 2024 im Beschaffungswesen wurde soeben abgeschlossen.

Key Milestones / Timeline

Stadt Zürich bis mindestens 2022, danach erneuter Stadtratsbeschluss / Stadt Bern bis 2023, danach erneuter Gemeinderatsbeschluss


Existing Legal Bases

BV, GlG, Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) i.V. mit

Stadt Zürich : KV/ZH, Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Zürich für die Beschaffung von Gütern, den AGB für Dienstleistungsaufträge sowie den AGB für Dienstleistungsaufträge und Güter, Verhaltenskodex und Firmenprofil.

Stadt Bern: Kantonales Gesetz und Verordnung über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG, IVöBV), Gemeindeordnung (GO), Verordnung über das Beschaffungswesen der Stadt Bern (VBW), Reglement und Verordnung für die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte und den Abschluss von Leistungsverträgen (UeR, UeV)

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl Kontrollen pro Jahr
Stadt Bern: 8 - 10
Stadt Zürich: 12

Other Foundations

Aktionsplan der Stadt Bern 2023 – 2026 (siehe www.bern.ch/aktionsplangleichstellung)
Gleichstellungsplan der Stadt Zürich 2019 – 2022 (siehe www.stadt-zuerich.ch/gleichstellungsplan)

Resources

Intern


Area of Action

Work and public life Measures taken by communes and cities

To what extent are the Confederation, cantons, or communes affected by the measure?

Koordiniertes Vorgehen mit standardisiertem Verfahren mit Bund und Kantonen und Städten, die Kontrollen durchführen.