Measure 1.5.V.18

Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

1.5.V.18.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die Lohngleichheit von Mann und Frau ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit sind ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit voranzutreiben. Die Stadt Luzern unterzeichnete im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die unter anderem verlangt, dass die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen überprüft wird. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich mindestens drei Stichprobenkontrollen, bei Unternehmen, die einen Auftrag der Stadt Luzern in der Höhe von mindestens Fr. 50'000.– erhalten haben, kontrolliert werden.

Objective

Sicherstellung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau im Einflussbereich der Stadt Luzern

Responsible(s)

Stadt Luzern

Partner(s)

EBG, SKG

Status

Initialized

Implementation status

Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Erste Kontrollen finden im Jahr 2025 statt.

Key Milestones / Timeline

Pilotphase 2025-2027


Existing Legal Bases

BV, GlG, IVöB

Legal Bases to be Created

Indicators / Quantitative Objectives

3 Kontrollen pro Jahr während der Pilotphase

Other Foundations

Resources

Intern und Finanzhilfen des EBG


Area of Action

Work and public life Measures taken by communes and cities

To what extent are the Confederation, cantons, or communes affected by the measure?