Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen
Content
Die Lohngleichheit von Mann und Frau ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit sind ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit voranzutreiben. Die Stadt Luzern unterzeichnete im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die unter anderem verlangt, dass die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen überprüft wird. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich mindestens drei Stichprobenkontrollen, bei Unternehmen, die einen Auftrag der Stadt Luzern in der Höhe von mindestens Fr. 50'000.– erhalten haben, kontrolliert werden.
Objective
Sicherstellung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau im Einflussbereich der Stadt Luzern
Responsible(s)
Stadt Luzern
Partner(s)
EBG, SKG
Status
Initialized
Implementation status
Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Erste Kontrollen finden im Jahr 2025 statt.
Key Milestones / Timeline
Pilotphase 2025-2027
Existing Legal Bases
BV, GlG, IVöB
Legal Bases to be Created
Indicators / Quantitative Objectives
3 Kontrollen pro Jahr während der Pilotphase
Other Foundations
Resources
Intern und Finanzhilfen des EBG
Area of Action
Work and public life Measures taken by communes and cities