Measure 2.1.1.2

Botschaft des Bundesrates zur Förderung der Vereinbarkeit

2.1.1.2. Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft über Massnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, worin er die Möglichkeiten prüft, wie das ausserfamiliäre Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt werden kann.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Prüfschwerpunkte finden in drei Handlungsfeldern statt:

Handlungsfeld familienergänzende Kinderbetreuung
Handlungsfeld familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Handlungsfeld materielle Sicherheit von Familien

Ein gewichtiger Bezug besteht zu den Arbeiten an der Pa. Iv. 21.403 der WBK NR zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung».

Objective

Der Bundesrat prüft Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu verbessern und schlägt darauf basierend konkrete Massnahmen vor. Dieser Arbeit zu Grunde liegt eine strategische Analyse.

Responsible(s)

Federal Social Insurance Office FSIO, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

SODK, ESTV, SECO, EBG

Status

Pending/Not Implemented

Implementation status

Eine parlamentarische Initiative (21.403) wurde angenommen und ein Gesetzentwurf wird derzeit vom Parlament ausgearbeitet. Der Bundesrat wartet die Ergebnisse der Behandlung des Gesetzesentwurfs ab, um sich zu positionieren.

Key Milestones / Timeline

Verabschiedung einer Botschaft 2025


Existing Legal Bases

Art. 116 BV, KBFHG, Vereinbarkeitsgesetz, FamZG

Legal Bases to be Created

offen

Indicators / Quantitative Objectives

Verabschiedete Botschaft zuhanden des Parlament

Other Foundations

Legislaturplanung 2019-2013

Resources

Bisher keine Ressourcen bewilligt.


Area of Action

Balance between work and family life Family policy, cooperation between the Confederation, cantons and communes, and instruments to help reconcile work and family life will be strengthened.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Die Kantone und die Sozialpartner werden im Rahmen der Vernehmlassung in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen.