Finanzhilfen GlG für Projekte mit Schwerpunkt Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Die Finanzhilfen gemäss Art. 14 GlG werden seit 1996 vergeben, um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben zu fördern. Mit der Prioritätenordnung 2026-2029 zielen die Finanzhilfen auf strukturelle Verbesserungen in Organisationen, Unternehmen und Branchen. Ab 01.01.2026 werden folgende Projekte vorrangig gefördert:
Schwerpunkt A: Projekte für Arbeitnehmende zur Förderung der gleichwertigen Arbeitsmarktteilnahme von Frauen und Männern
Schwerpunkt B: Projekte für Unternehmen/Arbeitgebende zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung
Schwerpunkt C: Branchenspezifische Projekte zur Förderung der Gleichstellung
Schwerpunkt D: Projekte zur Förderung der Berufswahl von Kindern und Jugendlichen - frei von Geschlechterstereotypen
Objective
Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in der Arbeitswelt und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Finanzierung von Projekten Dritter
Responsible(s)
Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
-
Status
Permanent
Implementation status
Jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche
Key Milestones / Timeline
Private und öffentliche nicht-gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Jährlich gibt es zwei Eingabetermine, der 31.1. und der 31.8. Sämtliche Grundlagen, Informationen und Formulare sind auf der Website des EBG publiziert und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden
(www.egb.admin.ch > Über das EBG > Förderung von Projekten mit Finanzhilfen > Finanzhilfen Erwerbsleben > Anleitung: Finanzhilfen Erwerbsleben beantragen). In einer Online-Projektsammlung sind die unterstützten Vorhaben nach Art. 14 GlG aufgeführt. Ein Jahresbericht informiert jeweils im 1. Quartal über die Vergabe des Vorjahres.
Existing Legal Bases
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24.3.1995 (GlG, SR 151.1). Verordnung vom 22.5.1996 über Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz (SR 151.15).
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Anzahl Gesuche; Anzahl unterstützte Projekte; Anzahl unterstützte Projekte im Bereich der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Other Foundations
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Resources
Der Finanzhilfekredit beträgt rund 4 Mio. CHF jährlich. Er wird vom Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetdebatten verabschiedet.
Area of Action
Balance between work and family life Projects by companies and public authorities to help reconcile work and family life are encouraged.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Neben privaten nicht-gewinnorientierten Organisationen sind auch öffentliche nicht-gewinnorientierte Organisationen wie Kantone und Gemeinden berechtigt, Gesuche um Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz einzureichen und Projekte durchzuführen. Sie profitieren zudem von den Dienstleistungen, Angeboten und Produkten, die im Rahmen der Finanzhilfen entwickelt wurden.