Measure 2.4.A.2

Der Kanton erreicht Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2.4.A.2.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.

Objective

Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.

Responsible(s)

GL GL

Partner(s)

Gemeinden, Institutionen

Status

Permanent

Implementation status

Das Kinderbetreuungsgesetz wurde erfolgreich umgesetzt. Die kantonalen und kommunlen Subventionen zwecks Reduzierung der Elternbeiträge sind seit Januar 2023 umgesetzt. Während der Einführungsphase des neuen Kinderbetreuungsgesetzes werden die Insititution begleitet, damit die Umsetzung der Subventionsabrechnungen funktionieren und das Geld bzw. die Tarifreduktion bei den Eltern ankommt. Ausserdem wurden die Subventionen auch auf die Tagesfamilien ausgeweitet.

Key Milestones / Timeline

Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.


Existing Legal Bases

Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

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Other Foundations

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Resources

Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)


Area of Action

Balance between work and family life Supplementary childcare

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?

Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.