Measure 2.4.A.7

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

2.4.A.7.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) legt den Rahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau fest. Es hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu erleichtern sowie die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu fördern. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zur Verfügung steht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten beteiligt sich die Wohngemeinde an den Kosten.

Objective

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Responsible(s)

Kanton Aargau

Partner(s)

Gemeinden

Status

In Progress

Implementation status

Im Rahmen des laufenden Programms "Aargau 2030" will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich stärken. Die entsprechenden Projektarbeiten laufen

Key Milestones / Timeline

Das aktuell gültige Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. August 2016 in Kraft. Die Umsetzung erfolgte auf das Schuljahr 2018/2019. Ob im Rahmen des aktuellen Programms "Aargau 2030" – Teilprojekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen erforderlich sein werden, wird sich im Verlauf der Projektarbeiten zeigen.


Existing Legal Bases

Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SAR 815.300)

Legal Bases to be Created

Indicators / Quantitative Objectives

Other Foundations

Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort"

Resources


Area of Action

Balance between work and family life Supplementary childcare

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?