Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Content
Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.
Objective
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Responsible(s)
ZG ZG
Partner(s)
-
Status
Permanent
Implementation status
Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.
Key Milestones / Timeline
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Existing Legal Bases
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11
Legal Bases to be Created
Indicators / Quantitative Objectives
Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen
Other Foundations
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Resources
Area of Action
Balance between work and family life Promoting conciliation within the administration