Measure 2.4.C.2

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2.4.C.2.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.

Objective

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Responsible(s)

ZG ZG

Partner(s)

-

Status

Permanent

Implementation status

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Key Milestones / Timeline

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Existing Legal Bases

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11

Legal Bases to be Created

Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen

Other Foundations

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Resources


Area of Action

Balance between work and family life Promoting conciliation within the administration

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?