Nationaler Aktionsplan zur Istanbul-Konvention
Content
Der Nationale Aktionsplan enthält einen Überblick sowie Detailtabellen zu den 44 Massnahmen mit deren Zuständigkeiten, Zielen, Etappen und Ressourcen. Darüber hinaus werden vom Bund unterstützte Projekt von Dritten sowie Praxisbeispiele aus Kantonen und Gemeinden vorgestellt.
Objective
Verabschiedung und Umsetzung von 44 Massnahmen in 3 Schwerpunkten auf allen föderalen Ebenen. 1. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, 2. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen, 3. Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.
Responsible(s)
Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
EDI: Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), EDI: Bundesamt für Statistik (BFS), EJPD: Bundesamt für Justiz (BJ), EJPD: Staatssekretariat für Migration (SEM), Weitere Departemente und Bundesämter (BAG, BAKOM, BASPO, EBGB, EDA, fedpol, SBFI, SECO)Kantone: Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Kantone: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Kantone: Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG), Weitere interkantonale Stellen (EDK, GDK, KOKES, SKP), Gemeinden: Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband
Status
In Progress
Implementation status
Der Nationale Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde vom Bundesrat am 22. Juni 2022 verabschiedet (Istanbul-Konvention (admin.ch)). Die Umsetzung der im NAP vorgesehenen Massnahmen wird regelmässig überprüft. Alle Massnahmen sind online abrufbar: Gleichstellungsstrategie 2030 - Aktionsplan (gleichstellung2030.ch). Ende 2024 erfolgt ein Zwischenbericht.
Key Milestones / Timeline
Juni 2022: Verabschiedung durch den Bundesrat
Ab Juli 2022: Umsetzung der 44 Massnahmen.
Jährliches Monitoring im Ausschuss Bund-Kantone-Gemeinden, IDA IK, und mit dem NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention.
2024: Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung.
Existing Legal Bases
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35)
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Empfehlungen des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Other Foundations
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Resources
Kosten für die Umsetzung von Massnahmen
Personalressourcen: EBG: im Rahmen der bestehenden Ressourcen.
Area of Action
Gender-specific violence Measures to protect victims and hold perpetrators accountable have been extended.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt liegt zu einem grossen Teil in der Kompetenz der Kantone und teilweise der Städte und Gemeinden. Für die Umsetzung der Massnahmen ist das Engagement der Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund von zentraler Bedeutung.