Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung
Content
Das BAG, SEM und EBG unterstützen Massnahmen des «Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung» in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung, Wissenstransfer, Weiterbildung, Verankerung und Monitoring. Das BAG ergreift Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage und der Vernetzung auf Ebene Bund und Kantone.
Objective
In der Schweiz lebende Mädchen sind vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) geschützt.
Von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen werden von Fachpersonen kompetent betreut.
Responsible(s)
Federal Office of Public Health FOPH, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
Staatssekretariat für Migration (SEM), Eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung (Caritas Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz, Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte)
Status
In Progress
Implementation status
Zentrale Massnahmen des Bundes gegen weibliche Genitalverstümmelung, sowie die Versorgungssituation in der Schweiz wurden evaluiert und dem Bundesrat im November 2023 Bericht erstattet. Der Bundesrat hat entschieden die Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung bis 2029 weiterzuführen und dann erneut zu überprüfen.
Key Milestones / Timeline
Juni 2021- Oktober 2025: Umsetzung von Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung
Herbst 2022: Vernetzungstreffen mit Bundesstellen
2022-2023: Lösungen zur Verbesserung der Datenlage prästentieren
Ende November 2023: Evaluation und Berichterstattung an den Bundesrat
Ende 2025: Konkretisierung Weiterführung der Massnahmen
Existing Legal Bases
Art. 53 Abs. 3 (Grundsätze der Integrationsförderung) sowie Art. 57 (Information und Beratung) und Art. 58 (Finanzielle Beiträge) des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20).
Art. 12 Abs. 1 Bst. g und h (Förderbereiche) und Art. 21 (Programme und Projekte von nationaler Bedeutung) der Verordnung vom 15. August 2018 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VlntA; SR 142.205).
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Weibliche Genitalverstümmelung wird in betroffenen Migrationsgemeinschaften diskutiert und ein Wertewandel hat stattgefunden.
Gefährdete Mädchen sind geschützt, sie und ihre Familien sind beraten
Fachpersonen handeln professionell, erkennen Gefährdungen oder Betroffenheit und wissen wie vorzugehen.
Kantonale Anlaufstellen sind aufgebaut.
Datenlage erlaubt eine genauere Schätzung der Anzahl betroffener und gefährdeter Frauen/Mädchen
Other Foundations
Bundesratsbeschluss vom 25. November 2020 «Massnahmen zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung»
Bundesratsbeschluss vom 22. November 2023 «Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli «Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung» vom 25. November 2020 und weiteres Vorgehen
Resources
2021: 300’000
2022: 300’000
2023: 300’000
2024: 300’000
(BAG, SEM und EBG gemeinsam)
10 Stellenprozente 2021-2024
Area of Action
Gender-specific violence Measures to protect victims and hold perpetrators accountable have been extended.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Ein Ziel der Massnahme ist die möglichst weitgehende kantonale Verankerung der Prävention, Beratung und Gesundheitsversorgung im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung. So wird das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung auch mit dem Aufbau von kantonaler Kompetenzen in den Regelstrukturen beauftragt.