Measure 3.1.1.6

Nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

3.1.1.6.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Bundesrat wurde am 16. Juni 2022 vom Parlament beauftragt, regelmässig schweizweite Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durchzuführen (21.4418 Maret / 21.4470 de Quattro / 21.4471 Funiciello / 22.3011 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats). Die Kampagne soll unterschiedliche Formen von Gewalt abdecken und sich zielgruppengerecht an unterschiedliche Betroffenengruppen wie auch an (potentielle) Tatpersonen richten. Dabei gilt es die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention einzuhalten (Art. 4 & 13 IK) und die Fachorganisationen und -stellen mit einzubeziehen.

Objective

Regelmässige Durchführung von nationaler Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

Responsible(s)

Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Begleitgruppe aus Bund, Kantonen, Gemeinden, Fachorganisationen und -stellen sowie der Zivilgesellschaft

Status

Initialized

Implementation status

Machbarkeitsstudie wurde erarbeitet und erste Konsultationen Bund/Kantone/Gemeinden/Zivilgesellschaft durchgeführt. Der Start der Kampagne ist für November 2025 geplant. 

Key Milestones / Timeline

2023: Erstellung Machbarkeitsstudie, Konsultationen Bund/Kantone/Gemeinden und Konsultation Zivilgesellschaft
2024: Vorbereitungen, Initialisierung der öffentlichen Beschaffung gemäss WTO-Standards
2025: Mandatsvergaben, erste Durchführung Kampagne


Existing Legal Bases

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35).

Legal Bases to be Created

keine

Indicators / Quantitative Objectives

Prävention und Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, regelmässige Evaluation der Kampagnenwirkung.

Other Foundations

keine

Resources

2023 bis 2024: befristete Stelle und Sachkredit für Vorbereitungsaufgaben
2025 bis 2027: jährlich 1,5 Millionen (gemäss vom Parlament am 21.12.2023 verabschiedeten Finanzplan 2025-2027)


Area of Action

Gender-specific violence Measures to protect victims and hold perpetrators accountable have been extended.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Die Kampagne wird auf die Einführung einer nationalen, dreistelligen Opferhilfetelefonnummer durch die Kantone (Federführung SODK) abgestimmt.
Bei Unterstützungsangeboten für Gewaltbetroffene und Gewaltausübende sowie den kantonalen Strafverfolgungsbehörden ist mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf zu rechnen.
Kantone, Städte oder Gemeinden wirken sowohl in der Erarbeitung als auch als Multiplikator/-innen mit.