Finanzhilfen zur Bekämpfung des Menschenhandels und Prävention von strafrechtliche Vergehen im Bereich der Prostitution
Content
Die Verordnungen sind öffentlich zugänglich. Private Organisationen in der Schweiz können einmal im Jahr Gesuche um Finanzhilfen einreichen.
Objective
Finanzierung von Projekten Dritter bzw. Unterstützung von Organisationen, damit Menschenhandel bzw. Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution verhindert werden können.
Responsible(s)
Federal Office of Police fedpol, Federal Department of Justice and Police FDJP
Partner(s)
-
Status
Permanent
Implementation status
Die Massnahme wird laufend umgesetzt. Die unterstützten Projekte und Organisationen werden auf https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh/finanzhilfen.html beschrieben.
Key Milestones / Timeline
Existing Legal Bases
Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311. 039.4) ; Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (SR 311.039.3)
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Verhinderung von Menschenhandel zu Ausbeutungszwecken, Verhinderung von retrafficking, Integration; Schutz vor Zwangs- und Gewaltanwendung und vor Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, Schutz vor Wucher oder der Ausnützung einer Notlage.
Other Foundations
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Resources
Pro Jahr je CHF 600'000 zur Bekämpfung von Menschenhandel und CHF 200'000 zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution, welche direkt an Gesuchstellende ausbezahlt werden.
Area of Action
Gender-specific violence Third-party violence prevention measures and projects are encouraged.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Sie sind nicht direkt betroffen.