Measure 3.1.2.2

Finanzhilfen für die Prävention von Gewalt gegen Frauen

3.1.2.2. Projekte und Programme zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt werden finanziell unterstützt.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Mit den Finanzhilfen will der Bund sein Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt durch die Förderung kriminalpräventiver Massnahmen von Dritten verstärken. Eingabeberechtigt sind öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen. Die Vergabekriterien sind in Richtlinien festgelegt.

Objective

Die Finanzhilfen wurden 2021 eingerichtet mit dem Ziel, das Engagement von öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren in der Prävention von Gewalt zu unterstützen und damit u.a. auch den Anforderungen der Istanbul-Konvention zu entsprechen.

Responsible(s)

Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

-

Status

Permanent

Implementation status

Jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche 

Key Milestones / Timeline

Jährlich stehen zwei Termine zur Einreichung von Gesuchen zur Verfügung, der 31.1. und der 31.8. Sämtliche Grundlagen, Informationen und Formulare sind auf der Website des EBG publiziert und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden (www.ebg.admin.ch > Über das EBG > Förderung von Projekten mit Finanzhilfen > Finanzhilfen Gewaltprävention > Anleitung: Finanzhilfe Gewaltprävention beantragen). Auf der Website sind Übersichtslisten zu den bewilligten Vorhaben publiziert. In einer Online-Projektsammlung werden die unterstützten Vorhaben präsentiert. Ein Jahresbericht informiert jeweils im 1. Quartal über die Vergabe des Vorjahres.


Existing Legal Bases

Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) (SR 311.039.7)

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Anzahl Gesuche; Anzahl bewilligte Projekte und unterstützte regelmässige Aktivitäten von Organisationen

Other Foundations

Die ersten vier Vergabejahre 2021-2024 wurden evaluiert. Der externe Bericht mit Empfehlungen ist auf der Website des EBG publiziert (www.ebg.admin.ch > Über das EBG > Publikationen > Finanzhilfen).

Resources

Es stehen jährlich rund 3 Mio. CHF zur Vergabe zur Verfügung. Der Kreditrahmen wird vom Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte genehmigt.


Area of Action

Gender-specific violence Third-party violence prevention measures and projects are encouraged.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Öffentlich-rechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen eingeben. Zudem können Kantone und Gemeinden von den im Rahmen der Finanzhilfen entwickelten Dienstleistungen, Angeboten und Produkten profitieren.