Finanzhilfen für die Prävention von Gewalt gegen Frauen
Content
Mit den Finanzhilfen will der Bund sein Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt durch die Förderung kriminalpräventiver Massnahmen von Dritten verstärken. Eingabeberechtigt sind öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen. Die Vergabekriterien sind in Richtlinien festgelegt.
Objective
Seit 2021 kann der Bund kriminalpräventive Massnahmen von Dritten zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen unterstützen. Gefördert werden kann auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Responsible(s)
Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
-
Status
Permanent
Implementation status
Jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche
Key Milestones / Timeline
Jährlich stehen zwei Termine zur Einreichung von Gesuchen zur Verfügung, der 31.1. und der 31.8. Sämtliche Grundlagen, Informationen und Formulare sind auf der Website des EBG publiziert und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden ( > Dienstleistungen > Finanzhilfen Gewaltprävention). Auf der Website sind Übersichtslisten zu den bewilligten Vorhaben publiziert. In einer Online-Projektsammlungwerden die unterstützten Vorhaben präsentiert. Ein Jahresbericht informiert jeweils im 1. Quartal über die Vergabe des Vorjahres.
Existing Legal Bases
Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) (SR 311.039.7)
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Anzahl Gesuche; Anzahl bewilligte Projekte und unterstützte regelmässige Aktivitäten von Organisationen
Other Foundations
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Resources
Es stehen jährlich rund 3 Mio. CHF zur Vergabe zur Verfügung. Der Kreditrahmen wird vom Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte genehmigt.
Area of Action
Gender-specific violence Third-party violence prevention measures and projects are encouraged.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Öffentlich-rechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen eingeben. Zudem können Kantone und Gemeinden von den im Rahmen der Finanzhilfen entwickelten Dienstleistungen, Angeboten und Produkten profitieren.