Measure 3.1.3.1

Finanzhilfen zur Förderung der spezifischen Ausbildung von Mitarbeitern von Beratungsstellen und von Personen, die in der Opferhilfe tätig sind

3.1.3.1. Die Förderung der spezifischen Ausbildung von Mitarbeitenden von Beratungsstellen und von Personen, die in der Opferhilfe tätig sind, wird finanziell unterstützt.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Opferhilfe (OHG; SR 312.5) gewährt der Bund Finanzhilfen zur Förderung der spezifischen Ausbildung des Personals von Beratungsstellen und von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind.

Objective

Förderung der spezifischen Ausbildung des Personals von Beratungsstellen und von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind.

Responsible(s)

Federal Office of Justice FOJ, Federal Department of Justice and Police FDJP

Partner(s)

-

Status

Permanent

Implementation status

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Key Milestones / Timeline

Am Laufen


Existing Legal Bases

Art. 31 OHG

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Das BJ veröffentlicht auf seiner Internetseite jährlich eine Liste der gemäss OHG ausgerichteten Ausbildungsbeiträge. https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/opferhilfe/ausbildung.html

Other Foundations

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Resources

Als Beispiel: Ausbezahlte Beiträge im Jahr 2023 225'700 CHF.


Area of Action

Gender-specific violence Information, training and networking for those involved in the fight against violence are guaranteed.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Möglichkeit für die verschiedenen kantonalen und kommunalen Akteure, die Ausbildungen organisieren, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen.