Finanzhilfen zur Förderung der spezifischen Ausbildung von Mitarbeitern von Beratungsstellen und von Personen, die in der Opferhilfe tätig sind
Content
Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Opferhilfe (OHG; SR 312.5) gewährt der Bund Finanzhilfen zur Förderung der spezifischen Ausbildung des Personals von Beratungsstellen und von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind.
Objective
Förderung der spezifischen Ausbildung des Personals von Beratungsstellen und von Personen, die mit der Opferhilfe betraut sind.
Responsible(s)
Federal Office of Justice FOJ, Federal Department of Justice and Police FDJP
Partner(s)
-
Status
Permanent
Implementation status
Key Milestones / Timeline
Am Laufen
Existing Legal Bases
Art. 31 OHG
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
Das BJ veröffentlicht auf seiner Internetseite jährlich eine Liste der gemäss OHG ausgerichteten Ausbildungsbeiträge. https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/opferhilfe/ausbildung.html
Other Foundations
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Resources
Als Beispiel: Ausbezahlte Beiträge im Jahr 2023 225'700 CHF.
Area of Action
Gender-specific violence Information, training and networking for those involved in the fight against violence are guaranteed.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Möglichkeit für die verschiedenen kantonalen und kommunalen Akteure, die Ausbildungen organisieren, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen.