Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)
Content
Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend überarbeitet werden soll. Im Zentrum steht die Zulassung der Eizellenspende, wie sie das Parlament mit Annahme der Motion 22.4341 WBK-N «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» verlangt hat. Zudem soll u.a. die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheiratete Paare ermöglicht werden.
Objective
Das FMedG soll an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden: u.a. Zulassung der Eizellenspende für verheiratete und unverheiratete Paare, Aufhebung oder Lockerung der 12er-Regel (aktuell dürfen innerhalb eines Behandlungszyklus einer In-vitro-Fertilisation (IVF) höchstens 12 Embryonen entwickelt werden), Prüfung der Konservierungsdauer von eingefrorenen Samenzellen, Eizellen und Embryonen.
Responsible(s)
Federal Office of Public Health FOPH, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
Status
In Progress
Implementation status
Der Bundesrat hat Ende Januar 2025 entschieden, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend überarbeitet wird (Link). Im Zentrum steht die Zulassung der Eizellenspende, wie es die Motion 22.4341 WBK-N "Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren" verlangt. Zudem soll u.a. die Ei- und Samenzellenspende auch für unverheiratete Paare ermöglicht werden. Die Vernehmlassung wird nicht vor Ende 2026 eröffnet werden.
Key Milestones / Timeline
Voraussichtlich Ende 2026: Eröffnung der Vernehmlassung
Existing Legal Bases
Fortpflanzungsmedzingesetz, Art. 119 Bundesverfassung
Legal Bases to be Created
Indicators / Quantitative Objectives
Other Foundations
Resources
Area of Action
Discrimination Federal law no longer contains regulations that discriminate on the basis of gender.