Measure 4.1.2.3

Schutzmassnahmen gegen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen

4.1.2.3. Massnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die mit öffentlichen Geldern unterstützten Institutionen, Unternehmen und Personen müssen bestätigen, dass sie Massnahmen ergreifen, die sexuelle Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung verhindern

Objective

Sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung verhindern in Institutionen und Projekten des Kulturschaffens, die mit öffentlichen Geldern (mit-)finanziert werden

Responsible(s)

Federal Office of Culture FOC, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Geförderte Institutionen, Personen und Unternehmen (z.B. Filmproduktionsfirmen, Filmfestivals)

Status

Initialized

Implementation status

Kontrollmassnahmen in der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehen

Key Milestones / Timeline

Erarbeitung einer Informationsbroschüre zu den oben genannten Themen sexuelle Gewalt, Mobbing und Diskriminierung im Kulturschaffen
Einrichtung von Meldestellen bzw. Bekanntmachung von bereits existierenden Meldestellen
Information an alle Empfänger von öffentlichen Geldern im Kulturschaffen, dass das Vorhandensein von Massnahmen zur Verhinderung sexueller Gewalt, Mobbing oder Diskriminierung eine Bedingung ist für den Erhalt der Gelder
Durchführung von Stichproben, ob solche Massnahmen in den Projekten, Institutionen usw. ergriffen worden sind


Existing Legal Bases

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Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl Meldungen (an Meldestellen, nicht BAK) von sexueller Gewalt, Mobbing und Diskriminierung

Other Foundations

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Resources

Not specified


Area of Action

Discrimination Information, awareness-raising and training in all areas, particularly institutional, that can help prevent discrimination, sexism and gender stereotypes are being developed.

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Sofern die Projekte von Bund und Kantonen zusammen unterstützt werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen sich diese einig sein über die Vorgaben und die Kontrolle der Vorgaben miteinander koordinieren