Bericht über die Benachteiligung der Frauen in der medizinischen Forschung, Prävention und Pflege
Content
Bundesratsbericht unter Mitarbeit relevanter Stakeholder
Objective
Der Bericht zum Postulat 19.3910 Fehlmann Rielle zeigt auf, welche Massnahmen bereits getroffen wurden oder anzustossen wären, damit die Wissenschaft und das Gesundheitspersonal in den Bereichen Forschung, Prävention und Gesundheitsversorgung die spezifischen Bedürfnisse der Frauen besser berücksichtigen.
Responsible(s)
Federal Office of Public Health FOPH, Federal Department of Home Affairs FDHA
Partner(s)
Status
Completed
Implementation status
Der Bericht zum Postulat Fehlmann Rielle wurde fertig gestellt. Der Bericht des Bundesrates und der Basisbericht wurden im Mai 2024 veröffentlicht. Gesundheitliche Benachteiligung von Frauen (admin.ch)
Key Milestones / Timeline
April 2022: Start der Arbeiten am Bundesratsbericht
Herbst 2022: Definition Themenfelder und Stakeholder
Frühling 2023: Einbezug Stakeholder
Ende 2023: Abschluss Bundesratsbericht
Frühling 2024: Verabschiedung des Berichts durch den Bundesrat
Existing Legal Bases
---
Legal Bases to be Created
---
Indicators / Quantitative Objectives
- Bundesratsbericht liegt vor.
- Die relevanten Stakeholder sind einbezogen - Mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Berücksichtigung der Eigenheiten von Frauen sind für zentrale Bereiche des Gesundheitswesens aufgezeigt.
Other Foundations
Postulat Fehlmann Rielle 19.3910: Gesundheit der Frauen: Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten
Resources
ca. 130’000.- (Vorarbeiten für die Berichterstattung und Begleitung Stakeholderprozess)
10 Stellenprozent (2021-2022)
Area of Action
Discrimination The facts about discrimination, stereotypes and sexism in all areas are established and monitored.
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Der Bericht wird lediglich als Grundlage für die allfällige Ausarbeitung konkreter Massnahmen mit verschiedenen Akteuren dienen. Die Umsetzung möglicher Massnahmen wird in erster Linie in der Kompetenz der Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen sowie der kantonalen Gesundheitsversorgung und Prävention liegen.