Measure 4.4.A.3

Null-Toleranz bei sexueller Belästigung

4.4.A.3.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.

Objective

Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)

Responsible(s)

SO SO

Partner(s)

Personalamt

Status

In Progress

Implementation status

Der Leitfaden für Vorgesetzte wurde erstellt. Die Sensibilisierungskampagne ist im 2025 geplant.

Key Milestones / Timeline

- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende


Existing Legal Bases

§§ 210 ff. GAV

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)

Other Foundations

Resources

Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit


Area of Action

Discrimination Raising awareness of sexual harassment in companies

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?