Null-Toleranz bei sexueller Belästigung
Content
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.
Objective
Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)
Responsible(s)
SO SO
Partner(s)
Personalamt
Status
Permanent
Implementation status
Sensibilisierung gegen sexuelle Belästigung ist eine Daueraufgabe.
Key Milestones / Timeline
- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende
Existing Legal Bases
§§ 210 ff. GAV
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)
Other Foundations
Resources
Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
Area of Action
Discrimination Raising awareness of sexual harassment in companies