Null-Toleranz bei sexueller Belästigung
Content
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bedeuten eine grosse Herausforderung für die Betroffenen und fürs Umfeld. Bei der Bearbeitung bestehen verschiedene Anforderungen: Persönlichkeits- und Datenschutz, Verhältnismässigkeit von arbeitsrechtlichen Massnahmen, Opferschutz im psychologischen Sinn, Wirkung aufs Team,
Die Player (Vorgesetzte, HR-Fachpersonen, Vertrauenspersonen), die bei einer sexuellen Belästigung angesprochen werden können, sind sensibilisiert und es gibt einen Leitfaden zum Vorgehen und zur Kommunikation im Umfeld.
Objective
Schärfung der 'Null-Toleranz' bei sexueller Belästigung (§§ 210 ff. GAV)
Responsible(s)
SO SO
Partner(s)
Personalamt
Status
In Progress
Implementation status
Der Leitfaden für Vorgesetzte wurde erstellt. Die Sensibilisierungskampagne ist im 2025 geplant.
Key Milestones / Timeline
- Leitfaden für Vorgesetzte erstellen bis 2024
- Sensibilisierungs- und Informationskampagne für Mitarbeitende
Existing Legal Bases
§§ 210 ff. GAV
Legal Bases to be Created
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Indicators / Quantitative Objectives
- Anzahl Anfragen bei Beratungsangeboten
- Anzahl HR-Fälle (personalrechtliche Konsequenzen)
Other Foundations
Resources
Arbeitsgruppe Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
Area of Action
Discrimination Raising awareness of sexual harassment in companies