Measure 4.4.A.4

Präventionsangebot «KMU konkret+»

4.4.A.4.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

KMU konkret+ ist ein Präventions- und Beratungsangebot zu sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es ist spezifisch auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten.

Objective

KMU konkret+ unterstützt Unternehmen dabei, ein respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten – mit Schulungen, Beratungen sowie klaren Standards zum Umgang mit sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz.
Alle KMU in der Deutschschweiz können vom Angebot profitieren. Es umfasst:
- Präventive Schulungseinheiten mit Theaterszenen
- Erarbeitung oder Überprüfung des betriebsinternen Reglements
- Vorgehensberatung bei konkreten Fällen von sexueller/sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz

Responsible(s)

SG SG

Partner(s)

Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Abteilung Chancengleichheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich, Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel-Stadt, Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer des Kantons Basel-Landschaft, Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern, Dienste Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern, Fachstelle Gleichstellung der Stadt Luzern, mit finanzieller Projektunterstützung durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Status

In Progress

Implementation status

Das Präventionsangebot «KMU konkret+» wird weiterhin im Kanton St.Gallen angeboten.

Key Milestones / Timeline

Lancierung: Herbst/Winter 2022
Erste Durchführungen: 2023


Existing Legal Bases

Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz
Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz
Art. 328 Obligationenrecht

Legal Bases to be Created

Indicators / Quantitative Objectives

Other Foundations

Resources

Fördermittel des EBG
Umsetzung im Rahmen des Aktionsplanes der kantonalen Gleichstellungsförderung


Area of Action

Discrimination Raising awareness of sexual harassment in companies

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?