Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen
Content
Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.
Objective
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung
Responsible(s)
BS BS
Partner(s)
-
Status
In Progress
Implementation status
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wurde im Januar 2024 vom Grossen Rat verabschiedet. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.
Key Milestones / Timeline
Anfang 2025: Das Kantonale Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft, Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTIQ und Vergabe von Fördergeldern für Projekte und Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.
Existing Legal Bases
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Legal Bases to be Created
Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)
Indicators / Quantitative Objectives
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Other Foundations
Weitere Grundlagen Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)
Der Grosse Rat hat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) am 10. Januar 2024 zugestimmt.
Resources
160’000 CHF für Staatsbeiträge
100'000 CHF für Projektförderungen (befristet)
80% Stelle (davon 30% befristet) und 20'000 CHF Sachmittel
Area of Action
Discrimination Strategy / action plan / anti-discrimination law
To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?
Nicht betroffen