Measure 4.4.F.1

Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

4.4.F.1. Basel-Stadt: Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf LGBTIQ-Personen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Der Kanton Basel-Stadt erweitert den Gleichstellungsauftrag auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Objective

Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung

Responsible(s)

BS BS

Partner(s)

-

Status

In Progress

Implementation status

Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz, das den Gleichstellungsauftrag auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erweitert, wurde im Januar 2024 vom Grossen Rat verabschiedet. Das Gesetz tritt  voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft. 

Key Milestones / Timeline

Anfang 2025: Das Kantonale Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft, Aufbau des neuen Fachbereichs LGBTIQ und Vergabe von Fördergeldern für Projekte und Angebote zur Unterstützung und Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.


Existing Legal Bases

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Legal Bases to be Created

Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (Kantonales Gleichstellungsgesetz)

Indicators / Quantitative Objectives

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Other Foundations

Weitere Grundlagen Beschluss des Grossen Rates vom 15. November 2017 zur Überweisung des Anzuges Nora Bertschi und Konsorten betreffend die Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung (Beschluss Nr. 17/46/32G )
Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 (RRB Nr. 22/17/80 vom 24.5.22)
Der Grosse Rat hat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) am 10. Januar 2024 zugestimmt.

Resources

160’000 CHF für Staatsbeiträge
100'000 CHF für Projektförderungen (befristet)
80% Stelle (davon 30% befristet) und 20'000 CHF Sachmittel


Area of Action

Discrimination Strategy / action plan / anti-discrimination law

To what extent are the Confederation, cities, or communes affected by the measure?

Nicht betroffen