Measure 4.5.V.1

Rechtsratgeber «Was gilt? LGBTI – meine Rechte»

4.5.V.1. Stadt Bern un Stadt Zürich: Rechtsratgeber "Was gilt? LGBTI – meine Rechte"

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Im Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) gibt es viele rechtliche Fragen, die mit ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder der Variation ihrer Geschlechtsmerkmale zusammenhängen. Der Ratgeber "Was gilt? LGBTI – meine Rechte" beantwortet entsprechende Alltagsfragen (PDF unter https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/was-gilt-lgbti-meine-rechte )

Objective

Rechtssicherheit gewährleisten und Informationsbedarf decken von LGBTI-Personen in Alltagsfragen. Mitarbeitenden von Beratungsstellen bietet der Ratgeber nützliche Informationen zu rechtlichen Grundlagen. Für Juristinnen und Juristen kann die Broschüre als Orientierungshilfe dienen.

Responsible(s)

City of Bern, City of Zurich

Partner(s)

Universität Genf

Status

Completed

Implementation status

Rechtsrategeber, herausgegeben von Fachstellen Gleichstellung Städte Bern und Zürich in Zusammenarbeit mit LawClinic Genf
Der Ratgeber erschien erstmals im Juni 2021 und – nach Annahme der Volksabstimmung über die «Ehe für alle» – in überarbeiteter Form im Januar 2022.
Ab Ende 2022 ist er auch in gedruckter Version erhältlich (Link

Key Milestones / Timeline

Erscheinungsdatum 2021. Gedruckte Broschüren erhältlich nach Vorliegen des Abstimmungsergebnisses zur Ehe für alle im September 2021. PDF:


Existing Legal Bases

BV, GlG, StGB, OR, ZGB

Legal Bases to be Created

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Indicators / Quantitative Objectives

Anzahl Klicks auf Website Stadt Bern und Stadt Zürich.
Anzahl Bestellungen des Ratgebers.

Other Foundations

Aktionsplan der Stadt Bern 2019 – 2022 (siehe www.bern.ch/aktionsplangleichstellung
Gleichstellungsplan der Stadt Zürich 2019 – 2022 (siehe www.stadt-zuerich.ch/gleichstellungsplan)

Resources

Eigenmittel


Area of Action

Discrimination Measures taken by communes and cities

To what extent are the Confederation, cantons, or communes affected by the measure?

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