Measure NAP IC 18

Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen

3.C.II.18. Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals zu den Themen der häuslichen Gewalt und Gewalt an Frauen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die Inhalte der Aus-, Weiter- und Fortbildung liegen in der Kompetenz der jeweiligen Bildungsanbieter. Die Massnahme umfasst den Dialog mit diesen Akteurinnen und Akteuren hinsichtlich der Abklärung, inwiefern das Bildungsangebot zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in den jeweiligen Bildungsgängen erweitert und dessen Inanspruchnahme verstärkt werden könnte.
Dabei soll nach Möglichkeit auf ein Kontinuum zwischen Aus-, Weiter- und Fortbildung geachtet werden.

Objective

Sensibilisierungsmassnahmen zur Verstärkung und Verankerung des Bildungsangebots zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sowie Förderung von dessen Inanspruchnahme.

Responsible(s)

Federal Office of Public Health FOPH, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Berufsverbände aus dem Bereich der Medizin: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF); Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse; Institut für Rechtsmedizin Zürich; Centre universitaire romand de médecine légale; Zentrum für sexuelle Gesundheit Inselspital.

Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich: Schweizerischer Hebammenverband (SHV); Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG); Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté); Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft (VFP); Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).

Berufsverbände aus dem Bereich der Psychologie: FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen); ASP (Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten); SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie); Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP) / Kommission für Klinische Psychologie und Psychotherapie an Schweizer Hochschulen (KKPP).

Status

In Progress

Implementation status

Oktober 2022: Die damalige Abteilung Gesundheitsberufe des BAG informierte in ihrem Newsletter über die Massnahme Nr. 18 des NAP IK. Informiert wurde auch über die Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zur Ausarbeitung neuer Bildungsinhalte.

November 2023: Die Nationale Konferenz: «Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in der Bildung von Pflegefachpersonen und Hebammen» fand am 30.11.2023 statt.
Verschiedene Fachpersonen aus Bildung und Praxis zeigten an der Veranstaltung die Bedeutung der Integration von Modulen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in der Bildung auf und stellten Modelle guter Praxis zu diesem Themenbereich vor. Wie die Studienlage bereits aufzeigte, wurde auch von den Fachpersonen bestätigt, dass die Thematik noch nicht flächendeckend in der Bildungslandschaft der Schweiz integriert ist, und dass viele Fachpersonen nicht wissen, wie sie mit der Thematik umgehen sollen. An den Informationsständen, die während der Pause und nach der Veranstaltung besucht werden konnten, stellten verschiedene Interessensgruppen ihre Projekte vor. Dies diente zudem der Vernetzung von Institutionen.

Frühjahr 2024: Die Berufsverbände aus der Medizin wurden im Rahmen des jährlichen Treffens für die Thematik sensibilisiert. In Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Feld wird geprüft, wie die Erkenntnisse und inhaltlichen Schwerpunkte der vergangenen Jahre, insbesondere der rechtsmedizinischen Spurensicherung, für die Zielgruppe Ärztinnen und Ärzte künftig gezielt in einer Schulung vermittelt werden können.

Die Webseite www.bag-blueprint.ch (Publikation Mitte 2022) und die Broschüre «Erkennen. Ansprechen. Handeln. Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen: Handlungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen» (Publikation Nov 2023) ergänzen die laufenden Sensibilisierungsmassnahmen. Sie entstanden im Rahmen des NAP-IK Massnahme 19.

Key Milestones / Timeline

Oktober 2022: Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten.
30. November 2023: Die Nationale Konferenz: «Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen in der Bildung von Pflegefachpersonen und Hebammen» fand statt. Die Broschüre des BAG wurde flächendeckend in der gesamten Schweiz an Spitäler und Bildungsinstitutionen versandt.
2024: Das BAG fokussiert sich auf die Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzte, die mit gezielten Inhalten über die Erkennung und Behandlung von häuslicher Gewalt geschult werden und wissen sollen, an wen sie Opfer weiterverweisen können. Dafür ist das BAG mit dem Institut für Rechtsmedizin Zürich, dem Centre universitaire romand de médecine légale und dem Zentrum für sexuelle Gesundheit Inselspital in Kontakt und unterstützt im November und Dezember 2024 Workshops.
Weiter werden im Bereich der Medizin Modelle guter Praxis gesucht und auf www.bag-blueprint.ch veröffentlicht.
2025: Das BAG wird die Notwendigkeit weiterer Massnahmen prüfen.


Existing Legal Bases

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Jedes Jahr wird eine andere Berufsgruppe, welche durch das MedBG, GesBG oder PsyG geregelt ist, sensibilisiert. 2024 fokussiert sich das BAG auf Ärztinnen und Ärzte aus Fachrichtungen, die mit der Thematik in Kontakt kommen könnten. Neben der Sensibilisierung für die Thematik ist das Ziel, bereits bestehende Angebote wie beispielsweise Veranstaltungen oder Unterrichtsmaterialien bekannter zu machen und Gesundheitsfachpersonen miteinander sowie mit weiteren relevanten Stellen zu vernetzen. Wenn bestehende Angebote ausgebucht sind und ggf. nochmals angeboten werden, zeugt dies von einer erfolgreichen Sensibilisierung.

Other Foundations

Bundesratsbeschluss (EXE 2020.0265) zum Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion. In diesem Beschluss wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) damit beauftragt, mit dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) zu klären, inwiefern die Thematik der häuslichen Gewalt stärker in die Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte integriert werden sollte. Analoge Abklärungen sollten auch für die Pflegeberufe vorgenommen werden.
Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021.
Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya.

Resources

Massnahme innerhalb bestehender Ressourcen umsetzbar.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?