Measure NAP IC 30

Erhebungen und Bekanntmachung zu Unterstützungsangeboten und Schutzmassnahmen für Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind (Umsetzung der Artikel 26 und 31 der Istanbul Konvention)

3.C.II.30. Erhebungen und Bekanntmachung zu Unterstützungsangeboten und Schutzmassnahmen für Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind (Umsetzung der Artikel 26 und 31 der Istanbul Konvention)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Erhebung von Beispielen aus der Praxis zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit und Begleitung von Kindern und Jugendlichen nach Erstinterventionen häuslicher Gewalt, insbesondere Partnerschaftsgewalt unter den erwachsenen Bezugspersonen.
Erhebung von Beispielen von Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht, welche gewalttätige Vorfälle in Ehe und Partnerschaft gebührend berücksichtigen.
Transfer der Erkenntnisse und «Guter Praxis»-Angeboten, die sich direkt und zeitnah an die Kinder und Jugendlichen richten, die von Partnerschaftsgewalt der Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen sind in die Kantone, zu den Gerichten, den KESB und zu den Fachstellen.

Objective

1. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, werden gemäss Art. 26 Istanbul-Konvention bei der Bereitstellung von Hilfe inkl. altersgerechter Beratung gebührend berücksichtigt.
• Fachpersonen sind über Praxisbeispiele zur zeitnahen Kontaktaufnahme und Unterstützung von Kindern nach Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung informiert.
• Eine Grundlage für die Prüfung eines Transfers von guten Praxisbeispielen in andere Kantone / Regionen liegt vor.
2. In Verfahren ist sichergestellt, dass Gewalttaten gegen Frauen und häusliche Gewalt bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht Kinder betreffend gebührend berücksichtigt werden (Art. 31 Abs. 1 Istanbul-Konvention). Gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder sind bei der Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts vor weiterem Schaden geschützt (Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention).
• Erkenntnisse zum Vorgehen bei Besuchs- und Sorgerechtsfällen bei Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung liegen vor und weisen auf zentrale Herausforderungen bei der Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung / Stalking für die Entscheidfindung hin. Beispiele geeigneter Institutionen / Massnahmen für ein begleitetes Besuchsrecht liegen vor.
• Eine Grundlage für die Weiterbildung von betroffenen Fachpersonen (insb. Richterinnen und Richter, Behördenmitglieder KESB) liegt vor.

Responsible(s)

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG, Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

BJ, BSV, SVR-ASM, KOKES, SVK-OHG, Delegierte KESB, Kreisgericht, kant. Kinder- und Jugendschutzstellen, sowie des NGO-Netzwerks Istanbul-Konvention.

Status

In Progress

Implementation status

2022 begannen die Arbeiten für eine Studie zu Unterstützungsangeboten und Schutzmassnahmen für Kindern, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind. Die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Partnerinnen lancierten Erhebungen betreffen auch Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht bei Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung.

Ende Dezember 2022 erfolgte die Mandatserteilung an die Hochschule Luzern (HSLU), die Universität Fribourg und die Haute école spécialisée de Suisse occidentale für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage.

Am 22. Januar 2024 wurde der Bericht publiziert und damit Phase 1 der Massnahme abgeschlossen. Der Bericht ist auf der Website des EBG (https://www.ebg.admin.ch/de/publikationen-gewalt) und der SKHG (https://csvd.ch/de/positionen-presse-publikationen/) verfügbar.

In Phase 2 werden zurzeit der Leitfaden zur Kontaktgestaltung bei Häuslicher Gewalt aktualisiert (Einarbeitung der Erkenntnisse aus der Studie) sowie das Gutachten von Prof. Dr. iur. Andrea Büchler und Dr. iur. Zeno Raveane (Elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und häusliche Gewalt. Die Regelung der elterlichen Sorge und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kinderbetreuung bei Trennungen nach häuslicher Gewalt) aktualisiert und publiziert.

Key Milestones / Timeline

Juli 2022: Konzepterarbeitung.
Dezember 2022: Mandatsvergabe.
Januar 2024: Publikation Erhebung.
September 2024: Gutachten «Elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht und häusliche Gewalt. Die Regelung der elterlichen Sorge und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kinderbetreuung bei Trennungen nach häuslicher Gewalt» von Prof. Dr. iur. Andrea Büchler und Dr. iur. Zeno Raveane ist aktualisiert und publiziert. (EBG)
Herbst 2024: Leitfaden ist aktualisiert und verteilt (SKHG)
2025: Fachpersonen sind informiert / Transfers in andere Kantone / Regionen sind geprüft.


Existing Legal Bases

Art. 26 und 31 Istanbul-Konvention

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Erhebungen liegen vor.
Betroffene Fachpersonen sind informiert.
Transfermöglichkeiten sind geprüft.

Other Foundations

• SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018
• Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Resources

Innerhalb der bestehenden Mittel.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Kooperationsprojekt Bund-Kantone