Kampagnen zur Sensibilisierung über und zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung an den Hochschulen sowie Kurse für Führungskräfte und Personalverantwortliche
Content
Schweizer Hochschulen tragen als Lern- und Arbeitsorte eine besondere Verantwortung für den Schutz vor sexueller Belästigung, die Studierende und Mitarbeitende betreffen kann. Anlaufstellen und Rechtslage bieten Orientierung bei der Reaktion auf Vorfälle; das Ziel ist es, gesamtschweizerische inklusive Präventionsmassnahmen zu erarbeiten. Einige Hochschulen haben bereits den 23. März als nationalen Tag gegen sexuelle Belästigung an Schweizer Hochschulen eingeführt, um zu sensibilisieren und Aktivitäten umzusetzen. Die gemeinsame Kampagne: «Wer zu nah kommt geht zu weit. Sexuelle Belästigungen müssen nicht hingenommen werden» https://zu-nah.ch/. Eine Koordination dieser Kampagne erfolgt im Rahmen des Projekts Nationale Kampagne sexuelle Belästigung an Hochschulen. Ausserdem sollen beispielsweise in Führungskursen oder speziellen Angeboten für Dozierende und Führungskräfte das Wissen über erforderliche Massnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung gestärkt werden und damit die Chancengleichheit sowie die Diversität an den Hochschulen gefördert werden.
Objective
Sensibilisierung über und Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung an Schweizer Hochschulen. Stärken der Anlaufstellen und gesamtschweizerische Präventionsmassnahmen erarbeiten. Mit einem gemeinsamen Auftritt aller Hochschulen soll eine präventive Sensibilisierung erfolgen, sollen die Anlaufstellen sichtbar gemacht und die Aktivitäten ausgebaut werden. Die Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen sollen gleichermassen erreicht werden.
Responsible(s)
State Secretariat for Education, Research and Innovation SERI, Federal Department of Economic Affairs, Education and Research EAER
Partner(s)
swissuniversities, Hochschulen
Status
Completed
Implementation status
Ein umfassendes Netzwerk für die aktive Mitwirkung am jährlichen «Sexual Harassment Awareness Day» (SHAD) konnte etabliert werden. Als Reaktion auf die Implementierung des SHAD haben sich die Beratungspersonen der Deutschschweizer Hochschulen bisher zwei Mal ausgetauscht, um gemeinsam über Herausforderungen zu sprechen und die Arbeitsweisen an anderen Hochschulen kennenzulernen. Weitere Treffen sind angedacht.
2024 sind insgesamt 28 Hochschulen und Forschungseinrichtungen beteiligt.
Gemeinsame Videostatements von über 30 swissuniversities-Mitgliedern wurden im Rahmen des Projekts erstellt.
Die Projektkoordination wird mittels PgB-Projektbeiträge finanziert – eine Weiterführung des SHAD nach Ende der Förderperiode 2021-2024 wird geprüft. Weitere zielorientierte Massnahmen sind Gegenstand der einzelnen Hochschulen.
Key Milestones / Timeline
Verschiedene Aktivitäten für die Periode 2021–2024 gemäss Aktionsplan der einzelnen Hochschulen.
Netzwerk zur Mitwirkung am jährlichen «Sexual Harassment Awareness Day» (SHAD)
Prüfung der Weiterführung der SHAD-Koordination
Existing Legal Bases
Die Zuständigkeit für Massnahmen liegt in der Autonomie der jeweiligen Hochschule. Die Aktivitäten der Aktionspläne Chancengleichheit wurden bis 2020/21 über projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG (SR 414.20) durch den Bund mitfinanziert. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hatte das Programm P-7 Chancengleichheit und Hochschulentwicklung, in dem die Aktionspläne und weitere Massnahmen erarbeitet wurden, entschieden. Das derzeit laufende Programm 2021–2024 (ebenfalls projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG), das die Finanzierung ausgewählter Projekte im Bereich Chancengleichheit erlaubt, bildet zudem den Rahmen für das oben angesprochene Projekt Nationale Kampagne sexuelle Belästigung an Hochschulen. Die Koordination des Programms P-7 liegt bei swissuniversities.
Legal Bases to be Created
Nein
Indicators / Quantitative Objectives
20 Hochschulen haben eine Kampagne durchgeführt. (6 Projektpartner im Kooperationsprojekt und weitere 17 Interessierte haben sich der Kampagne angeschlossen) Dozierende und Führungskräfte sind über die Mechanismen von Mobbing und sexueller Belästigung informiert und kennen die Instrumente zu deren Verhinderung. Damit wird demnach auch ein Rückgang der Vorfälle angestrebt.
Other Foundations
Nein
Resources
Im Rahmen des Hochschulbudgets / Projekt Nationale Kampagne: projektgebundene Beiträge gemäss Art. 59 HFKG
Area of Action
Gender-specific violence NAP IC: Thematic priority I. Informing and raising public awareness
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
Die Massnahmen wurden anfänglich mit Bundesmitteln initiiert (Projektbeiträge gemäss Art. 59 HFKG) und werden nun im Rahmen der Autonomie der Hochschulen durchgeführt. Die kantonalen Hochschulen sind zu zirka 25 % mit Bundesmitteln und vorwiegend über kantonale Mittel finanziert. Seitens swissuniversities, der Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, werden, wo nötig, gemeinsame Massnahmen empfohlen und umgesetzt.