Measure NAP IC 6

Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können

3.C.I.6. Prüfauftrag, wie Migrantinnen und Migranten im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 3 2024–2027 über häusliche Gewalt, die (Aufenthalts-) rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz besser informiert werden können

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagendokumente (Grundlagenpapier und Rundschreiben) zum kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) wird geprüft, wie die Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt, die (aufenthalts-)rechtlichen Konsequenzen für die gewaltausübende Person und Hilfsangebote in der Schweiz verbessert werden können.

Objective

Bessere Informationen für Migrantinnen und Migranten über häusliche Gewalt und Hilfsangebote in der Schweiz.

Responsible(s)

State Secretariat for Migration SEM, Federal Department of Justice and Police FDJP

Partner(s)

KID, KdK

Status

In Progress

Implementation status

Bei den Eingaben zum KIP 3 wurden die Kantone aufgefordert, die Inhalte der Informationen wie u.a. «Rechte und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt sowie rechtliche Konsequenzen bei Gewaltausübung» dem SEM anzugeben. Diese Informationen ermöglichen es dem SEM, sich einen Überblick zu verschaffen und in einem Eingabebericht den aktuellen Stand darzulegen sowie gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu entwickeln, um die Betroffenen gezielter zu informieren.

Gemäss Eingaben informieren ab 2024 21 Kantone im Rahmen der KIP 3 Migrantinnen und Migranten über Rechte und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt sowie rechtliche Konsequenzen bei Gewaltausübung.

Key Milestones / Timeline

30.04.2023: Eingaben Kantone KIP 3
04.09.2023: Prüfung der Eingaben Kantone KIP 3
1.1.2024 – 31.12.2027: Umsetzung KIP 3. Jährliche Berichterstattung und Diskussion mit den Kantonen


Existing Legal Bases

Art. 57 AIG (Information und Beratung)

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Anteil von über häusliche Gewalt informierte Migrantinnen und Migranten

Other Foundations

Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya

Resources

Umsetzung erfolgt im Rahmen der KIP 3.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic priority I. Informing and raising public awareness

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Die Umsetzung der Massnahme erfolgt durch die Kantone.